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Feuerwehrkommission

Zusammensetzung der Feuerwehrkommission

Die vier Ressortvorsteher öffentliche Sicherheit der Anschlussgemeinden sowie drei Mitglieder der Sitzgemeinde (Ressortvorsteher im Gemeinderat, Mitglieder von Organen) bilden die für das Feuerwesen zuständige Feuerwehrkommission. Das Präsidium wird in der Regel von der Sitzgemeinde übernommen.

Der Kommandant der Feuerwehr Region Langnau als Vertreter des Fachausschusses sowie der Leiter öffentliche Sicherheit Langnau werden mit beratenden Stimmen zu den Sitzungen der Feuerwehrkommission eingeladen. Sie haben Antrags- aber kein Stimmrecht.

Aufgaben und Kompetenzen der Feuerwehrkommission

Die Feuerwehrkommission hat insbesondere folgende Aufgaben und Kompetenzen:

  • Verabschiedung von Voranschlag und Rechnung zuhanden Sitzgemeinde.
  • Verwendung der Budgetkredite im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehrkommission gemäss den reglementarischen Bestimmungen der Gemeinde Langnau.
  • Verabschiedung des Investitionsbudgets zuhanden der Sitzgemeinde.
  • Vorbereitung der Investitionsgeschäfte zuhanden des Gemeinderates der Sitzgemeinde.
  • Genehmigung des Jahresberichtes der Feuerwehr zuhanden des Gemeinderates der Sitzgemeinde. Diese leitet den Bericht nach der Genehmigung an die Anschlussgemeinden zur Kenntnis weiter.
  • Sicherstellung der Kommunikation unter den Gemeinden bezüglich des Feuerwehrwesens.
  • Antragstellung bezüglich der Festlegung des Prozentsatzes für die Einlage in die Spezialfinanzierung «Werterhalt» an den Gemeinderat der Sitzgemeinde.
  • Antragstellung an den Gemeinderat für die Wahl des Kommandanten.
  • Entscheid, ob Feuerwehrpflichtige aktiven Dienst zu leisten oder die Ersatzabgabe zu entrichten haben.
  • Entscheid über den Ausschluss von ungeeigneten Feuerwehrpflichtigen vom aktiven Feuerwehrdienst.
  • Erlass von Bussenverfügungen gestützt auf die Feuerwehrverordnung.