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Übungsdienst

Anwesenheitspflicht

Die FWRL erwartet von jedem AdF das er mind. 80% seiner Übungsaufgebote wahrnimmt.

AdF welche die Anforderungen nicht erfüllen, werden im ersten Jahr durch den zuständigen Orts-Kdt mündlich verwarnt. Wird die Anwesenheitspflicht im folgenden Jahr wiederum nicht erreicht, folgt eine schriftliche Verwarnung durch die Feuerwehrkommission. Bei Unterschreitung der Anwesenheitspflicht in drei aufeinander folgenden Jahren erfolgt der Ausschluss aus der Feuerwehr Region Langnau.

Feuerwehr Region Langnau – spannende Übungen

Abmeldungen

Entschuldigungen sind möglichst frühzeitig, jedoch bis spätestens am Mittag vor der Übung ausschliesslich an den zuständigen Ortskommandanten zu richten.

Als Entschuldigungsgründe gelten gemäss Artikel 10 des Feuerwehrreglementes:

  • Krankheit
  • schwere Krankheit oder Todesfall in der Familie
  • Schwangerschaft sowie Geburts- und Mutterschaftsurlaub gemäss
    Schweizerischem Obligationenrecht
  • begründete Abwesenheit z.B. infolge Militärdienst, Arbeitsleistung im
    öffentlichen Interesse, Zivilschutz, Beruf, Ferien.

Unentschuldigte Absenzen

Unentschuldigtes Fernbleiben wird, gemäss Artikel 10 des Feuerwehrreglementes, mit einem Übungssold bestraft.

Übungsvorbereitung

  • Alle sorgfältig ausgefüllten Übungs- oder Lektionsvorbereitungen werden bis spätestens 14 Tage vor Übungstermin in Flame erfasst. 
  • Die Inhaber der Übungsobjekte sind nach Absprache mit den Ortskommandanten rechtzeitig zu informieren um einen Termin für die Besichtigung zu reservieren.
  • Die Jahresziele und Ausbildungsschwergewichte sind zu berücksichtigen.
  • Der für die Übungsvorbereitung chargierte AdF wird pauschal mit CHF 45.00 entschädigt. Der AdF wird durch den Übungsleiter in der Soldliste mit ÜVOR markiert.

Die Kameraden der Dienstgruppe Ausbildung (DC Ausbildung und DC Stv Ausbildung) und die Ortskommandanten stehen euch jederzeit für Fragen/Unterstützung zur Verfügung.

Reglemente